AGB

1.         Allgemeines

·          Die Firma Gusenbauer Gebäudemanagement e.U. im Folgenden Auftragnehmer genannt, schließt sämtliche Verträge über Textilveredelungen auf Basis der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

·          Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Auftrags.

·          Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen bleiben die übrigens Bestimmungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck dieser Bestimmungen nur soweit abgeändert wird, dass eine gesetzeskonforme Vereinbarung vorliegt.

·          Daten des Inhabers: Gusenbauer Gebäudemanagement e.U. – Thomas Gusenbauer; Gusenstraße 24, 4223 Katsdorf,

Tel: +43 660 526 21 32 I mail:office@gb-management.at I www.gb-management.at

                        UID: ATU 75966947 I FN 543096x

                        Bankverbindung: Thomas Gusenbauer I Raiffeisenbank I AT10 3446 0000 0515 2756 I BIC RZOOAT2L460

                        Steuernummer: 52079/7010

 

2.         Angebote, Art und Inhalt der Leistung

·          Alle unsere Angebote sind freibleibend, also unverbindlich. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Für Art und Inhalt der Leistungen sind allein der abgeschlossene Vertrag, diese AGB bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

·          Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

·          Für vorvertragliche Gespräche, Aussagen von Vermittlern, Prospekte etc. übernehmen wir keine Haftung, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich Inhalt des jeweiligen individuellen Vertrages geworden ist.

·          Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Umgekehrt wird auch vorausgesetzt, dass von Auftraggeber Seite die üblichen Voraussetzungen (Übermittlung notwendiger Unterlagen in ausreichender Qualität, etc.) erbracht werden oder anderenfalls dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich offengelegt wird.

 

3.         Preise/Fälligkeit/Rechnungslegung

·          Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

·          Der Auftraggeber ist nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen berechtigt. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, tritt 14 Tage nach Rechnungslegung der Zahlungsverzug ein.

·          Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche Änderungen betreffend die Rechnungsanschrift umgehend und rechtzeitig an den Auftragsnehmer bekannt zu geben. Ebenso sind Informationen die für eine korrekte Rechnungslegung nötig sind, noch vor der Verrechnung bekannt zu geben.

·          Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Mahnspesen in der Höhe von bis zu 15,00 Euro zzgl. USt. pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von maximal 12% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (lt. §456 UGB in Kraft seit dem 16.3.2013 gemäß BGBl I Nr. 50/2013) sowie alle notwendigen Kosten der zweckentsprechenden (gerichtlichen und außergerichtlichen) Rechtsverfolgung zu verlangen.

·          Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zweifel eine Kreditwürdigkeitsabfrage durchzuführen. Tritt beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Vertrages eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.

·          Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und sonstige Vergünstigungen werden dadurch hinfällig. Weiteres sind wir berechtigt, weitere Leistungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder abzulehnen und die Vorauszahlungen der Leistungen zu verlangen.

·          Der Aufraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt.

·          Stimmt bei Verträgen mit Einheitspreisen der Positionspreis mit dem Produkt aus Menge und Einheitspreis nicht überein, so gelten die angegebene Menge (Stückzahl) und der vereinbarte Einheitspreis bzw. das Produkt daraus. Die Verrechnung erfolgt bei Einheitspreisen nach den Mengen (Stückzahl) der erbrachten Leistungen und bei Pauschalpreisen nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

·          Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen des Auftragnehmers müssen schriftlich binnen 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls der Rechnungsbetrag als anerkannt gilt.

 

4.         Leistungsumfang und Gewährleistung

·          Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Arbeiten durch unser Personal oder unsere Subauftragnehmer fachgemäß durchzuführen.

·          Wir verpflichten uns, die zugänglich gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass wir diese Informationen nicht für andere als die vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten Zwecke nutzen und diese weder an Dritte bekanntgeben noch diesen zugänglich machen, es sei denn der Auftraggeber hat in eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Informationen zuvor schriftlich eingewilligt. Weiters treffen wir Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf die vertraulichen Informationen zu vermeiden. Unser Personal ist entsprechend dem Datengeheimnis verpflichtet.

·          Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.

·          Werden vom Auftraggeber Gegenstände (wie z.B. Textilien) zur Bearbeitung und Veredelung übernommen, erfolgt dies auf Risiko des Kunden und ist eine Haftung für daran entstandene Schäden ausgeschlossen.

 

5.         Pflichten des Auftraggebers

·          Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Informationen, die zur Erbringung der Vertragsleistung maßgeblich sind, zu erteilen.

·          Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Änderungen des (Firmen-) Namens, der Rechnungsadresse, der Bankverbindung, sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass keine Änderungsmeldung erfolgt, gelten Schriftstücke dem Auftragnehmer als zugegangen, wenn sie an die von diesem zuletzt bekannt gegebene Adresse versendet werden.

 

6.         Pflichten des Auftragnehmers

·          Unterbleibt die Ausführung des Auftrages oder Teile davon aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt ein angemessenes Entgelt für den Entfall des Auftrages zu verrechnen, wobei dieses mit einer 25% Pauschale des  zzgl. USt. vereinbart wird. Erfolgt jedoch die Leistungsverweigerung des AG oder die Ausführung der Arbeiten so kurzfristig, dass der Auftragnehmer keinen Ersatzauftrag ausführen kann, so hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu leisten.

 

7.         Haftung

·          Die Haftung der Auftragnehmerin richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des österreichischen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies mit der Maßgabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn ausgeschlossen ist, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

·          Ersatzansprüche des Auftragsgebers erlöschen, wenn sie von diesem nicht binnen 2 Tagen dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden und im Falle der Ablehnung durch denselben oder dessen Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden.

·          Dieser Vertrag ist von Seiten des Auftraggebers an seine Rechtsnachfolger zu überbinden. Im Falle der Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche Auftraggeber für sämtliche Außenstände und alle künftigen Forderungen aus dem Vertrag bis zu einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger (mit Zustimmung des Auftragnehmers bei Einzelrechtsnachfolge) oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages.

·          Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz für leichte Fahrlässigkeit sowie generell von entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen.

·          Besteht eine Versicherungsdeckung für den eingetretenen Schaden, ist unsere Haftung vertraglich auf die Versicherungssumme von 5.000.000 Euro beschränkt.

·          Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllung-, Besorgungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

 

8.         Datenschutz

·          Der Auftragnehmer ist dem Datenschutz nach aktuell in Österreich und der EU geltenden Recht verpflichtet. Im Sinne einer einwandfreien Auftragsabwicklung ist der Auftragnehmer verpflichtet die Zustimmung der Datenweitergabe an Dritte durch den Auftraggeber und Datenbesitzer einzuholen, vor allem wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die von Partnerbetrieben durchgeführt werden.

·          Der Auftraggeber hat zu jederzeit das Grundrecht auf seine Daten und kann daher die Datenweitergabe zu jederzeit unterbinden.

·          Sämtliche Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 behandelt. Wir gewährleisten, dass bei Bestellung anfallende Verbraucherdaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden.

·          Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die gespeicherten Daten anzufordern und kann, sofern keine gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung zutreffen, die Lösung der Daten fordern.

 

9.         Schluss- und Übergangsbestimmungen

·          Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Anwendung österreichischen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.

·          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nicht wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. An Stelle der nicht anwendbaren Bestimmungen tritt diejenige zulässige Regelung, die der ungültigen Bestimmung im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen dieser AGB am nächsten kommt

·          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein und werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

10.      Urheberrecht

Der Auftraggeber bestätigt durch die Erteilung des Auftrages, dass er hinsichtlich aller verwendeten Motive die Urheberrechtsansprüche Dritter beachtet und für daraus resultierende Ansprüche Dritter haftet. Ansprüche gegen den Auftragnehmer werden ausdrücklich ausgeschlossen und ziehen eine Schadenersatzpflicht des Auftraggebers nach sich. Von unserem Unternehmen im Zuge der Auftragsanbahnung oder –abwicklung entworfene Motive bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer Zustimmung für andere Zwecke verwendet werden.

exkl. USt.